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Geiseltalseemöwe

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Buchung / Zahlung

Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung. Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, auch für die angemeldeten Reiseteilnehmer, aus dem Mietvertrag.


Nach Eingang der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig, die Sie bitte auf das unten angegebene Konto überweisen. Geht diese Anzahlung nicht in der angegebenen Frist ein, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages zu berechnen. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn zu überweisen. Geht die restliche Zahlung nicht fristgemäß auf dem Konto der Hausbootvermietung Kathrin & Eckhard Knop ein, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2 dem Kunden zu berechnen. Maßgeblich ist der Geldeingang (Wertstellungsdatum) auf dem Konto der Hausbootvermietung Kathrin & Eckhard Knop.

Kontoinhaber: Kathrin und Eckhard Knop
Kreditinstitut: Sparda-Bank Berlin
IBAN: DE45 1209 6597 0102 8411 69
BIC / SWIFT: GENODEF1S10



Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Belegungsbeginn weniger als 28 Tage, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu entrichten.


Es besteht kein Anspruch auf den Bezug des gebuchten Objektes, wenn der Gesamtpreis nicht vollständig gezahlt wurde.


Nach Eingang der Restzahlung lassen wir Ihnen die Reiseunterlagen, wie Adresse, Wegbeschreibung und Informationen der Schlüsselübergabe per E-Mail , zukommen.


Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Hausbootvermietung Kathrin & Eckhard Knop empfiehlt eine Reiserücktrittversicherung.


Im Falle eines solchen Rücktritts wird eine Entschädigung geltend gemacht:

a) bei Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.

b) bei Rücktritt vom 59. bis 16. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises

c) bei Rücktritt vom 15. bis 1. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises


Bei Nichtbelegung der gebuchten Ferienunterkunft ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung, bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet. Durch eine spätere Anreise oder /und frühere Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


Der Kunde hat das Recht einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der die gebuchten Leistungen im vollen Umfang übernimmt. Rücktrittsgebühren werden nicht berechnet.  

Rücktritt vom Mietvertrag

Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter, vertreten durch die Hausbootvermietung Kathrin & Eckhard Knop, vom Vertrag zurücktreten. Ein weiter Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Die Ferienhausvermietung Kathrin & Eckhard Knop  kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.



Pflichten Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Mietzeit zur Verfügung zu stellen.

Sollte der Vermieter infolge eines während einer vorangegangenen Vermietung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Hausboot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet.

Die Verfügung über das Hausboot wird dem Mieter nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass der Motor und das Hausboot im Allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Der Zustand des Hausbootes sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Mieter und Vermieter gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die ordnungsgemäße Übergabe des Hausbootes nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind alle Einwendungen des Mieters betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Hausbootes ausgeschlossen.

Versicherung:

Kaskoversicherung für Schäden am gemieteten Hausboot:

Das Hausboot ist vollkaskoversichert. Im Falle eines an dem Hausboot von dem Mieter oder einer Begleitperson schuldhaft verursachten Schadens haftet der Mieter mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bis zu einer Höhe von 500,- € pro Schadensfall

Für die Schäden, die der Mieter oder Begleitpersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursachen, entfällt die Haftungsbegrenzung für den Mieter. Der Mieter haftet in diesen Fällen für den an dem Hausboot eingetretenen Schaden in voller Höhe. Die vom Vermieter abgeschlossene Kaskoversicherung haftet nicht für Personenschäden des Mieters oder Begleitpersonen. Ebenso wenig tritt die Versicherung für Schäden oder den Verlust an mitgebrachten Gegenständen oder zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen ein.

Haftpflichtversicherung für Fremdschäden:

In dem Mietvertrag eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung des Mieters und/oder der im Mietvertrag benannten verantwortlichen Bootsführer für von diesen Personen schuldhaft verursachte Personen- und/oder Sachschäden, wobei die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen ist.

Im Falle eines Schadens haftet der Schadensverursacher mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) in einer Höhe bis zu 250,- € pro Schadensfall. Dieser entfällt wenn die persönliche Haftpfichtversicherung des Schadensverursachers für den Schaden eintritt.

Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden entfällt die Haftungsbegrenzung für den Schadensverursacher. Der Schadensverursacher haftet in diesen Fällen für den eingetretenen Drittschaden in voller Höhe.

Von der Haftpflichtversicherung nicht umfasst und ausgeschlossen sind Schäden, die der Schadensverursacher selbst, der Mieter und an der Miete teilnehmende Personen erleiden.

Geldstrafen und Bußgelder werden von der Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht umfasst.

Die in dem Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung ist nachrangig gegenüber einer von dem Mieter für sich und seine Mitreisenden abgeschlossene private Haftpflichtversicherung. Die vom Mieter abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftet nur soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Mieter verpflichtet, durch eigene schriftliche Erklärung zu versichern, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Beruht dies darauf, dass der private Haftpflichtversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Versicherers vorzulegen.

Pflichten des Mieters:

Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass in der Person des Mieters bzw. des vorgesehenen Schiffsführers  erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Hausbootes verbleiben oder nicht mindestens 2 Personen während des Fahrens an Bord sein werden (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre und Person 2 mindestens 16 Jahre alt sein muss). Zudem muss gewährleistet sein, dass sich mindestens eine volljährige Person ohne körperliche Einschränkungen auf dem Hausboot befindet. Andernfalls darf der Mieter den Hafen nicht verlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Hausboot wie sein Eigentum zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Mieter haftet für alle Schäden an Hausboot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Mieter darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Hausboot nur im Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter:

  1. Grundberührungen dem Vermieter      sofort zu melden
  2. bei Meldung schlechter      Wetterverhältnisse (insbesondere Windstärken über 4 Beaufort, Nebel etc.)      nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere      Ankerbucht aufzusuchen,

Sicherheitsleistung (Kaution):

Mit Vertragsabschluss des Hausbootes, entrichtet der Mieter an den Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500,- €. Diese dient der Absicherung jedweder Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag. Die Abrechnung und ggf. Zurückerstattung der Sicherheitsleistung erfolgen in angemessener Frist nach Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe des Mietobjektes.

Übergabe des Hausbootes:

Die Übergabe des Hausbootes an den Mieter oder einen von ihm in dem Mietvertrag benannte verantwortliche Person erfolgt zeitlich und örtlich entsprechend den Festlegungen in der Auftragsbestätigung. Mit der Übergabe erfolgt eine allgemeine Einweisung des verantwortlichen Bootsführers.

Die notwendige Einweisungsfahrt erfolgt erst nach der allgemeinen Einweisung und Übernahme des Schiffes durch den Mieter bzw. die von ihm benannte verantwortliche Person. In einem solchen Fall ist für die Übergabe des Hausbootes ein Zeitaufwand von ca. einer Stunde einzuplanen.

Rückgabe des Hausbootes:

Die Rückgabe des Hausbootes in von Sachen des Mieters geräumtem und besenreinem Zustand erfolgt am Übergabeort. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen.

Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Hausbootes und seiner Einrichtung vor. Zustand des Hausbootes, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.

Für vom Mieter zu vertretenden Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vermieter nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche der Hausbootvermietung werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Mieter zu vertretenden Mängel verschwiegen worden sind. Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verpflichtet sich der Mieter zur Fortzahlung des Mietpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verloren gehen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.

Fahrtüchtigkeit des Hausbootes / Mängel unterwegs:

Im Fall einer Störung hat der Mieter die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des gemieteten Hausbootes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vermieter werden notwendige Reparaturen durchgeführt. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Hausboot durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden -- ab Eingang der Meldung beim Vermieter begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

Einsätze zur Störungsbeseitigung, die wegen vom Mieter oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

Unfälle / Schäden

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung von Hausboot oder Ausrüstung hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informieren. Dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus hat der Mieter die Pflicht ein Schadensprotokoll zur Dokumentation des Unfalls/Schadens gemäß Anleitung auszufüllen.

Der Mieter hat gemäß Anweisung des Vermieters so zu handeln (z.B. zum Standort zurückzukehren), dass eine Reparatur rechtzeitig vor der nächsten Vermietung durchgeführt werden kann.

Bei Nichtbefolgung haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (insbesondere für Mietausfälle oder Schadenersatzpflicht).

Sonstiges:

Haustiere: Haustiere sind nicht gestattet.

Parkplätze: Es befinden sich Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Mietstationen. Ein kostenloser Parkplatz wird zur Verfügung gestellt.

Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Hausboot mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Zubehör). Das Hausboot wird mit Treibstoff- u. Gasvorrat als Grundausstattung 2 Tanks a 12 Liter mit Aral Ultimate 102 (kein anderes Benzin verwenden) und einer 11 Kg Gasflasche übergeben. Der Treibstoff wird am Ende des Aufenthaltes nach Verbrauch abgerechnet. Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

Rückgabe des Hausbootes: Am Ende der Mietzeit muss das Hausboot in einem ordentlichen, besenreinen Zustand und gespültem Geschirr an den Vermieter zurückgegeben werden. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

Stand: 07/2020